Drucken Zertifizierungsseminar: Das Vergaberecht - Basiswissen und aktuelle Entwicklungen + Vertiefungsseminar ihrer Wahl: VOB/A oder VOL/A

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Beschreibung

1. Tag 2. Tag
Das Vergaberecht - Basiswissen und aktuelle Entwicklungen

Vertiefungsseminar ihrer Wahl:

Dieses Seminar zeigt auf, welche neuen und alten Regeln öffentliche Auftraggeber und Bieter beachten müssen, um auch in Zukunft von der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen bis zur Zuschlagserteilung ein Vergabeverfahren rechtssicher durchführen bzw. rechtssicher ein Angebot platzieren zu können. Sie erhalten anhand praktischer Fälle wertvolle Hinweise zu jeder Stufe eines Vergabeverfahrens. Mögliche Fehlerquellen werden dargestellt und entsprechende Vermeidungsstrategien angeboten.

Dabei wird am ersten Seminartag das unabdingbare Basiswissen vermittelt, welches Auftraggeber wie Auftragnehmer für die erfolgreiche Durchführung eines Vergabeverfahrens brauchen. Am zweiten Tag wird den Seminarteilnehmern hierauf aufbauend die Möglichkeit geboten, sich in bereichsspezifischen Seminars vertieftes Fachwissen für die von ihnen vorrangig durchgeführten Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A oder VOB/A anzueignen. Dabei werden für jeden Beschaffungsbereich besonders wichtige und immer wiederkehrende Fragestellungen behandelt. Das erforderliche Know-how wird jeweils auch anhand praktischer Fälle vermittelt.

Referenten:  

Dr. Bettina Ruhland studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Münster, Lausanne, Düsseldorf, Brüssel und Hamburg und ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie gehört seit Januar 2005 zum Team von avocado rechtsanwälte. Ab 2002 hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Prof. Dr. Martin Burgi) an der Ruhr-Universität Bochum gearbeitet, zuletzt als Referentin der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht. Sie hat über ein Thema aus den Bereichen Vergaberecht/Privatisierungsrecht ("Dienstleistungskonzession") promoviert. Die Arbeit wurde bei den Badenweiler Gesprächen 2006 mit dem "International Public Procurement Award" (IPA) ausgezeichnet.

Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in Fragen rund um das Vergaberecht.

Dr. Bettina Ruhland ist als Referentin für verschiedene Einrichtungen und Unternehmen sowie auf Fachtagungen auf dem Gebiet Vergaberecht tätig und veröffentlicht regelmäßig in diesem Bereich. Sie ist Mitautorin diverser Kommentare zum Vergaberecht und außerdem Lehrbeauftragte für Vergaberecht an der Universität Siegen.
  Rebecca Schäffer studierte Rechtswissenschaft und Internationales Recht an den Universitäten Gießen und Utrecht/Niederlande. Während ihres Referendariates absolvierte sie Ausbildungsstationen unter anderem beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie im Kölner Büro von avocado rechtsanwälte. Parallel beendete sie ihr Studium im Internationalen Recht mit einer Magisterarbeit zur Stellung frei-gemeinnütziger Träger im europäischen Vergaberecht. Seit 2009 ist Rebecca Schäffer als Rechtsanwältin zugelassen und für avocado rechtsanwälte tätig. Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Fragen rund um das Vergaberecht. Sie ist außerdem als Referentin für verschiedene Institutionen auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig und durch einschlägige Veröffentlichung in diesem Bereich ausgewiesen.
  Markus Figgen studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten zu Marburg, Gießen, Bonn und Speyer und ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Er hat als Partner das Kölner und Brüsseler Büro von avocado rechtsanwälte im Jahr 2000 mit gegründet. Davor war er bereits mehrere Jahre Partner in einer renommierten öffentlich-rechtlich ausgerichteten Kanzlei in Köln. Markus Figgen verfügt darüber hinaus über eine große Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern bei Privatisierungsprojekten und in Vergabeverfahren einschließlich der kartell- und beihilferechtlichen Betreuung. Zudem hat er u.a. Unternehmen der Entsorgungs- sowie Logistik- und Transportbranche in diversen Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission vertreten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Markus Figgen regelmäßig für verschiedene Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen und andere Institutionen als Referent tätig. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im nationalen und europäischen Umweltrecht sowie im Vergaberecht ausgewiesen.

Folgendes wurde über die Referenten geäußert:

„Aus der Praxis für die Praxis, Perfekt!“ – Thorsten Beller, Kreis Offenbach.
„Vortragsweise + Workshopatmosphäre = sehr guter Dialog“ – N. Ryslavy, PRO Potsdam GmbH.
„Sehr Praxisorientiert. Gute Tipps!“ – Ralph Maaß, Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf.
„Besonders gut gefiel mir der Zusammenspiel der Dozenten“ – Thomas Koglin, Bundesministerium für Bildung.

Tag 1 Das Vergaberecht - Basiswissen und aktuelle Entwicklungen.
09:00-09:30 Empfang mit Kaffee,- Tee; Ausgabe von Tagungsunterlagen
09:30-11:00

Entwicklung des Vergaberechts 

  • Die Vergaberechtsnovelle 2009/2012
  • Änderungen und Spielräume oberhalb der Schwellenwerte
  • Rechtsschutz nach der Vergaberechtsreform
  • Konjunkturpakete und Maßnahmen der europäischen Union zur Investitionsförderung

 

Grundlagen der Ausschreibungspflicht

  • Anwendungsbereich des Vergaberechts
  • Öffentliche Auftraggebereigenschaft – Wer muss ausschreiben?
  • Spezielle Probleme der Ausschreibungspflicht: Formen interkommunaler Zusammenarbeit / Kooperationen mit privaten Partnern (PPP-Modelle) / Dienstleistungskonzession / Vertragsänderungen
  • Vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft
  • Schwellenwertberechnung/Schätzung des Auftragswertes
  • Unzulässige Aufsplittung von Aufträgen
11:00-11:15 Kaffeepause
11:15- 12:30

Grundsätze der Auftragsvergabe 

  • Ausprägungen des Gleichbehandlungs-, Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatzes
  • Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit
  • Veränderung der Bieteridentität während des Vergabeverfahrens
  • Umfirmierung eines Bieters während des Vergabeverfahrens
  • Parallelbeteiligung von Bietern
  • Projektantenproblematik

 

Vergabeverfahren/Vergabevorbereitungen  

  • Wahl der richtigen Verdingungsordnung (VOB/A, VOL/A, VOF oder SektVO)?
  • Wahl der richtigen Verfahrensart
  • Limitierung der Bewerber
  • Angebotsfrist
  • Zuschlags- und Bindefrist
  • Vergabebekanntmachung – Inhalt und Verbindlichkeit
  • Verantwortlichkeit der Vergabestelle – Einschaltung von Beratern/Sachverständigen
12:30-13:30 Gemeinsames Mittagessen
13:30-15:00

Erstellen der Ausschreibungsunterlagen

  • Aufbau und Inhalt der Vergabeunterlagen
  • “Richtige” Leistungsbeschreibung (Produktneutralität – Optionen-ungewöhnliches  Wagnis)
  • Eignungskriterien – Auswahl und Zulässigkeit
  • Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Vergabefremde Kriterien
  • Besonderheit: Tariftreueerklärung
  • Zuschlagskriterien und deren Gewichtung/Unterkriterien
  • Nachunternehmereinsatz – Zulässigkeit und Anforderungen
  • Zulässigkeit von Nebenangeboten/ Mindestbedingungen an Nebenangebote und deren Wertung
  • Workshop: Zulässige Eignungs- und Zuschlagskriterien
15:00-15.15 Kaffeepause
15.15- 16.30

Von der Versendung der Verdingungsunterlagen bis zur Angebotsabgabe

  • GWB-Novelle: Strengere Rügepflichten für Bieter
  • EuGH-Rechtsprechung zur „Unverzüglichkeit“ von Rügen: Konsequenzen für Auftraggeber und Bieter
  • Reaktionsmöglichkeiten der Auftraggeber auf Bieterrügen

 

Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes

  • Zuschlagswertung
  • GWB-Novelle: Informations- und Wartepflichten
  • Workshop: Typische Fehler einer Vergabestelle im Vergabeverfahren

 

Aufhebung der Ausschreibung

  • Aufhebungsgründe
  • Überprüfbarkeit der Aufhebungsentscheidung
  • Schadenersatz bei rechtswidriger Aufhebung

 

Rechtsschutz im Vergaberecht

  • Zweigeteiltes Rechtssystem
  • Rechtsschutz im Unterschwellenwertbereich
  • Voraussetzung und Gang eines Nachprüfungsverfahrens
  • Akteneinsichtsrecht
  • Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme
  • Sofortige Beschwerde
  • GWB-Novelle: De-facto-Vergabe und deren Angreifbarkeit
16:30 Ende des ersten Seminartages

Oben

2. Tag Vertiefungsseminar ihrer Wahl

 Tag 2

Vertiefungsseminar VOL/A (Alternative 1)

 09:00-09:30 Empfang mit Kaffee / Tee
 09:30-11:00

Neuerungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich – Neufassung der VOL/A

  • Neustrukturierung und Straffung der VOL/A
  • Wahl der richtigen Verfahrensart unterhalb der Schwellenwerte
  • Neue Bagatellklausel
  • Mittelstandsklausel und deren Bedeutung
  • Präqualifikationsverfahren
  • Neue elektronische Beschaffungsformen (was bedeutet dynamische Beschaffung und elektronische Auktion?)
  • Zentrale Veröffentlichungspflichten
 10:30-10:45  Kaffeepause
 10:45- 12:30

Angebotsprüfung nach der Neufassung der VOL/A und aktuelle Probleme hierzu

  • Änderungen beim Submissionstermin
  • Formelle Angebotsprüfung – Zwingende und fakultative Ausschlussgründe mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung
  • Unzulässige Mischkalkulation
  • Eignungskriterien und Verfahrenserleichterungen bei der Eignungsprüfung
  • Umgang mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen der Bieter
  • Preisprüfung: Wie bewerte ich die „Angemessenheit“ eines Angebotes?
  • Was gilt bei fehlenden Preisangaben?
  • Workshop: Typische Bieterfehler bei der Angebotserstellung
  • Prüfschritte vor Angebotsabgabe: Checkliste
 12:30-13:30 Gemeinsames Mittagessen
 13:30-15:00

Besonderheiten bei der Beschaffung von typischen Einkaufsleistungen

  • Richtige Leistungsbeschreibung
  • Auswahl geeigneter Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Das Institut der Rahmenvereinbarung richtig nutzen

 

Besonderheiten bei der Beschaffung von IT-Leistungen

  • Vergabestrategien für Hardware- und Softwarebeschaffungen
  • Probleme der Leistungsbeschreibung (funktionale/konstruktive Leistungsbeschreibung, Systemvorgaben, Einschränkung des Beschaffungsgegenstands)
  • Erstellung von Pflichtenheften unter Berücksichtigung der VOL/B und des UfAB
  • Richtige Wertung von IT-Angeboten
 15:00-15.15 Kaffeepause
 15.15- 16.30

Besonderheiten bei der Beschaffung von Reinigungsleistungen

  • Besonderheiten der Leistungsbeschreibung (Raumverzeichnisse, Ortsbesichtigungen, Vorgabe von Umweltzeichen)
  • Grundlagen der Kalkulation von Reinigungsleistungen: Überprüfung der Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes
  • Erstellung einer Wertungsmatrix
  • Typische Probleme bei der Angebotswertung

 

Besonderheiten bei der Beschaffung von Entsorgungsdienstleistungen

  • „Ungewöhnliche Wagnisse“: Der Umgang mit erwarteten Mengenschwankungen
  • Die richtige Ausschreibung von PPK-Entsorgungsverträgen: Schnittstelle zum System nach § 6 VerpackVO
  • Berücksichtigung „tauschähnlicher Umsätze“
  • Die Entsorgungssicherheit als Eignungs- und Zuschlagskriterium
 16:30  Ende der Veranstaltung und Ausgabe von Teilnahmezeugnissen

 Oben

Tag 2

Vertiefungsseminar VOB/A (Alternative 2)

09:00-09:30 Empfang mit Kaffee / Tee
09:30-11:00

Die Neuerungen der Bauvergabe – Neufassung der VOB/A

  • Neue Struktur und Verschlankung der VOB/A
  • Mittelstandsklausel und deren Bedeutung
  • Einheitliche Wertgrenzen: Aufwandminimierung?
  • Transparenzpflichten
  • Neuregelungen zur Sicherheitsleistung
  • Der richtige Umgang mit Bedarfspositionen
10:30-10:45 Kaffeepause
10:45- 12:30
  • Änderungen beim Submissionstermin
  • Formelle Angebotsprüfung – Zwingende und fakultative Ausschlussgründe mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung
  • Verfahrenserleichterungen bei der Eignungsprüfung
  • Umgang mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen der Bieter
  • Erleichterungen beim Verfügbarkeitsnachweis (oberhalb der Schwellenwerte)
  • Was gilt bei fehlenden Preisangaben?
  • Umgang mit unaufgefordert angebotenen Preisnachlässen (Skonti)
  • Workshop: Typische Bieterfehler bei der Angebotserstellung
  • Prüfschritte vor Angebotsabgabe: Checkliste
12:30-13:30 Gemeinsames Mittagessen
13:30-15:00

Aktuelle Rechtsprechung zu Bauvergaben

  • „Mietverträge“ als Bauvergaben (Messe Köln)
  • Ausschreibungspflichten bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften
  • Umgang mit Mischkalkulationen und Spekulationsangeboten im Vergabeverfahren
  • Behandlung mischkalkulierter Einheitspreise bei der Vertragsabwicklung - die Rechtsprechung des BGH zu sittenwidrigen Einheitspreisen
15:00-15.15 Kaffeepause
15.15- 16.30
  • Mehrkostenvergütung bei Bindefristverlängerung und Bauzeitenverschiebung
  • Die Zulässigkeit von Interimsvergaben
16:30 Ende der Veranstaltung und Ausgabe von Teilnahmezeugnissen

Oben


Veranstaltungsort

3 anmelden - nur für 2 bezahlen!
(bei der Anmeldung geben Sie bitte ihre Wahl des Vertiefungsseminars an)

  • 1. Tag + 2. Tag (Vertiefungsseminar VOL/A oder VOB/A): 1099,- Euro (zzgl. MwSt.)
  • 1. Tag (Das Vergaberecht – Basiswissen und aktuelle Entwicklungen): 599,- Euro (zzgl. MwSt.)
  • 2. Tag Vertiefungsseminar VOB/A oder VOL/A: 599,- Euro (zzgl. MwSt.)

Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung von einem Nohr-Con Vertreter vor Ort, Mittagessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und zertifizierte Nohr-Con`s Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.

Zimmerreservierung: Für die Seminarteilnehmer steht jeweiligen Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zum Vorzugspreis zur Verfügung. Nehmen Sie die Reservierung bitte rechtzeitig selbst direkt im Hotel unter Berufung auf Nohr-Con vor

Anmeldungsmöglichkeiten:

Per E-mail: gs@nohr-con.de
Per Telefax: +49 (030) 437 466 -79
Per Telefon: +49 (030) 437 466 -78
Direkt hier anmelden

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

- Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung vor Ort, Mittagsessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.

- Falls Sie nach Ihrer Anmeldung selbst an der gewünschten Veranstaltung nicht teilnehmen können, Ihr Ersatzkollege ist ohne zusätzliche Kosten gerne willkommen.

-  Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn nur in schriftlicher Form möglich.

-  Bei einer Stornierung später als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn berechnnen wir Ihnen 100 % des gesamten Tagungsbeitrages. Im diesem Fall, wenn Sie Interesse haben an weiteren Ersatzterminen des gleichen Seminars teilzunehmen, so berechnen wir Ihnen Administrationsgebühr zusätzlich in Höhe von 120 € für ein 1- tägiges-Seminar und 200 €  für ein 2-tägiges-Seminar.