Drucken Das Vergaberecht von A - Z für Nichtjuristen – Update 2012!

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06-07. Juni 2012, Berlin

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Beschreibung:

Wenige Rechtsgebiete entwickeln sich so dynamisch und sind – weiterhin – so komplex und unübersichtlich, wie das Vergaberecht. Ohne aktuelle und profunde Kenntnisse der wesentlichen Vorschriften und der praktischen Abläufe bei der Durchführung von Vergabeverfahren ist eine fehlerlose Beschaffung kaum möglich. Daher ist es für den Praktiker von essentieller Bedeutung, in der Lage zu sein, aktuelles vergaberechtliches Know-how rechtssicher anzuwenden, um die bevorstehenden Herausforderungen der richtigen Beschaffung zu meistern. Erklärtes Ziel dieser traditionellen Zweitagesveranstaltung ist die Vermittlung und praxisnahe Aufbereitung des erforderlichen Wissens.

Der Mehrwert für Ihre Beschaffungspraxis:

Durch praktische Hinweise und Beispiele aus der Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen zeigen die Referenten auf, unter welchen Voraussetzungen ein Vergabeverfahren von den ersten Überlegungen bis zur Zuschlagserteilung rechtssicher durchgeführt werden kann. Dabei wird gesondert auf die Neuerungen des Vergaberechts eingegangen. Die Teilnehmer werden – auch durch die praktische Arbeit in Workshops – in die Lage versetzt, die typischen Risiken und Fehlerquellen eines Vergabeverfahrens zu erkennen. Ihnen wird das erforderliche Wissen vermittelt, um bei der Durchführung von Vergabeverfahren die notwendige Sicherheit zu erlangen.

Zielgruppe: 

  • Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen
  • Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen oder dies beabsichtigen
  • Berater und/oder Sachverständige, die auf Bieterseite tätig sind oder Vergabestellen bei der Durchführung von Vergabeverfahren betreuen
  • Personen, die sich einen Überblick über das geltende Vergaberecht verschaffen wollen

Das Seminar ist sehr praxisorientiert ausgerichtet und wendet sich auch an Teilnehmer ohne juristische Ausbildung. Während des Seminars wird ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Diskussion und zur Behandlung individueller Fragen gegeben sein.

Referenten:  

Peter Michael Probst, M.B.L-HSG (St. Gallen) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Wirtschaftskanzlei LEXTON Rechtsanwälte in Berlin. Herr Probst berät seit über 10 Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen der Privatwirtschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Vergaberecht (u.a. ÖPP/PPP-Modelle und IT-Beschaffungen), im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts einschließlich der Privatisierung öffentlicher Unternehmen sowie im Beihilfe- und Zuwendungsrecht. Die Beratung im öffentlichen Krankenhaus- und Medizinrecht runden sein Tätigkeitsspektrum ab. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war er mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) in Hamburg. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, führt regelmäßig Workshops durch und referiert ständig auf Seminaren und Konferenzen.

 

Stephan Rechten ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Vergaberecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Er berät zahlreiche öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Vorfeld und bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Zuvor war er im Bundesverband der Deutschen Industrie verantwortlich für die Bereiche Öffentliches Auftragswesen sowie Public Private Partnerships und wirkte in dieser Funktion an der Fortschreibung von VOL, VOB und VOF in den Vergabe- und Vertragsausschüssen mit. Er ist Mitautor der Kommentare zur VOL/A sowie zur VOB/A von Kulartz/Marx/Portz/Prieß und des Kompaktkommentars Vergaberecht (Willenbruch/Bischoff) und hat zahlreiche Beiträge zu vergaberechtlichen Themen veröffentlicht. Regelmäßige Vorträge zum Vergaberecht runden sein Tätigkeitsspektrum ab.

Die Referenten werden in Kürze ein Praxishandbuch zum Rechtsschutz im Vergaberecht herausgeben. Mehr über die Referenten können Sie auch im Internet unter www.lexton.de (Rechtsanwalt Probst) und www.bblaw.com (Rechtsanwalt Rechten) erfahren.

 

Seminarprogramm Tag 1
09.30 - 10.00 Empfang mit Kaffee und Tee und Ausgabe der Tagungsunterlagen
10.00 - 10.45

Bestandsaufnahme zur Vergaberechtsreform  2009 - 2012

  • Gesamtsystem: Anwendungsbereich und Rechtsquellen (Komplexität des Vergaberechts)
  • Überblick über die Vergaberechtsnovelle (GWB, VgV, SektVO, VOL/A, VOB/A, VOF) nebst Vorstellung der relevanten Änderungen für die Beschaffungspraxis
  • Bedeutung von (nationalen) Wertgrenzen und (europäischen) Schwellenwerten – Weichenstellung für das weitere Vorgehen
10.45 - 11.30

Grundlagen der Vergabepflicht 

  • Öffentliche Auftraggebereigenschaft – wer muss ausschreiben?
  • Öffentlicher Auftrag - welche Maßnahmen müssen ausgeschrieben werden?
  • Vergabefreie In-house-Modelle, PPP-Gestaltungen Interkommunale Auftragsvergabe
  •  Wahl der richtigen Verdingungsordnung (VOB/A, VOL/A oder VOF?)
  • Wahl der richtigen Verfahrensart
  • Zulässigkeit des wettbewerblichen Dialogs und des Verhandlungsverfahrens
  • Dynamische elektronische Verfahren
  • Rahmenvereinbarungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte
  • Projektantenproblematik
11:30 – 11:45 Pause mit Kaffee und Tee
11.45 - 12.30

Erstellung der Vergabebekanntmachung und der Vergabe-unterlagen

  • Aufbau und Inhalt der Vergabebekanntmachung ober- und unterhalb der Schwellenwerte
  • Verwendung der Bekanntmachungsmuster
  • Bedeutung der Inhalte der Bekanntmachung
  • Aufbau und Inhalt der Vergabeunterlagen
  • Inhalte der Angebotsaufforderung
  • Anforderungen an die Erstellung der Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen
  • Vorgaben für die Leistungsbeschreibung (Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse, Zulässigkeit von Produktvorgaben, Wahl- und Bedarfspositionen etc.)
  • Vertragsbedingungen und deren Verhandelbarkeit
12.30 - 13.30 Mittagessen
13.30 - 15.00

Fortsetzung zur Erstellung der Vergabeunterlagen

  • Sonderproblematik: Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Auswahl und Zulässigkeit der Kriterien
  • Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, Präqualifikation (Besonderheiten bei der Eignungsprüfung)
  • Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien (Verbot der Vermischung, Verbot der ”Doppelverwertung”)
  • Umgang mit Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen
  • Zulässigkeit von Nebenangeboten, Festlegung von Mindestkriterien
  • Anforderungen an die Berücksichtigung von Nebenangeboten
 15.00 – 15.15 Pause mit Kaffee und Tee
15.15 – 16.00

Bericht aus der Praxis und Workshop:

Erstellung der Vergabebekanntmachung und der Vergabeunterlagen
16.30 Ende des ersten Seminartages

 

Seminarprogramm Tag 2
08.30 - 09.00 Empfang mit Kaffee und Tee
09.00 - 10.30

Phase der Angebotserstellung und Angebotseröffnung

  • Umgang mit Bieterfragen in der Angebotserstellungsphase
  • Öffnung der Angebote, Niederschrift über den Eröffnungstermin
  • Behandlung von verspätet eingegangenen Angeboten
  • Aufbewahrung der Angebote/Vertraulichkeit 

 

Prüfung und Auswertung der Angebote

  • Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
  • Umgang mit form- und inhaltlich fehlerhaften Angeboten
  • Unzulässige Änderungen der Verdingungsunterlagen
  • Umgang mit Nachunternehmererklärungen
  • Beteiligung von öffentlichen Einrichtungen am Vergabeverfahren
  • Nachreichen von Unterlagen
  • Eignungsprüfung: Beurteilung der Bietereignung
  • Zulässigkeit und Durchführung von Aufklärungsgesprächen (Aufklärung vs. (Preis)Verhandlung)
  • Änderung von Bietergemeinschaften
  • Umgang mit unangemessen niedrigen Preisen
10.30 – 10.45 Pause mit Kaffee und Tee
10.45 - 12.30

Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

  • Auswahl der Angebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots – die Wertungsschritte
  • Korrekte Dokumentation der Prüfung und Wertung
  • Nutzung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers
  • Vorgehen bei der Angebotswertung (Bewertungsmatrizen, Punktevergabe etc.)
  • Information der erfolglosen Bieter und Rechtsfolgen fehlender/ mangelhafter Information 

Bericht aus der Praxis und Workshop:

Prüfung und Wertung der Angebote und typische Fehler
12.30 - 13.30 Mittagessen
13.30 - 15.00

Ordnungsgemäße Dokumentation des Vergabeverfahrens

  • Anforderungen an die ordnungsgemäße Dokumentation des Vergabe-verfahrens: Wie muss das Verfahren dokumentiert werden?
  • Konkrete Hinweise zur Führung der Vergabeakte und Erstellung des Vergabevermerks
  • Rechtsfolgen einer ungenügenden Dokumentation, Heilung eines Defizits im Nachprüfungsverfahren

 

Zuschlag und Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • Rechtsfolgen der wirksamen Zuschlagserteilung
  • Zulässigkeit der Aufhebung des Verfahrens, Aufhebungsgründe
  • Überprüfbarkeit und Aufhebbarkeit von Aufhebungsentscheidungen des Auftraggebers
  • Schadensersatzpflicht bei rechtswidriger Aufhebung
15.00 - 15.15 Pause mit Kaffee und Tee
15.15 - 16.00

(Bieter)Rechtsschutz im Vergaberecht

  • Primär- und Sekundärrechtsschutz
  • Rügepflicht des Bieters bei Vergaberechtsverletzungen
  • Grundzüge des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
  • Sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht
  • Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte; Verwaltungs- oder Zivilrechtsweg

 

Ausblick

  • Zukünftige Entwicklungen im Vergaberecht
  • Entwicklung auf europäischer Ebene; Landesvergaberecht
16.00 Ende des Seminars und Erteilung der Teilnehmerzeugnisse

Recht auf Änderungen vorbehalten


Veranstaltungsort

06-07. Juni 2012
Hôtel Concorde Berlin
Augsburger Straße 41
10789 Berlin

Tel.: (0)30 800 9990
http://www.concorde-hotels.com/en/

Wenn Sie 3 Teilnehmer anmelden, -bezahlen Sie nur für 2!

Wenn Sie sich vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn anmelden, erhalten Sie 10% Rabatt!

Ihre Investition1099,- Euro (zzgl. MwSt.) Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung von einem Nohr-Con Vertreter vor Ort, Mittagsessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.

Anmeldungsmöglichkeiten:

Per E-mail: gs@nohr-con.de
Per Telefax: +49 (030) 437 466 -79
Per Telefon: +49 (030) 437 466 -78
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Allgemeine Teilnahmebedingungen:

- Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung vor Ort, Mittagsessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.

- Falls Sie nach Ihrer Anmeldung selbst an der gewünschten Veranstaltung nicht teilnehmen können, Ihr Ersatzkollege ist ohne zusätzliche Kosten gerne willkommen. 

- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn nur in schriftlicher Form möglich.

- Bei einer Stornierung später als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn berechnnen wir Ihnen 100 % des gesamten Tagungsbeitrages. Im diesem Fall, wenn Sie Interesse haben an weiteren Ersatzterminen des gleichen Seminars teilzunehmen, so berechnen wir Ihnen Administrationsgebühr zusätzlich in Höhe von 120 € für ein 1- tägiges-Seminar und 200 €  für ein 2-tägiges-Seminar.