Drucken Seminar: Enteignung und Enteignungsentschädigung – alles, was Sie für ein rechtssicheres Verfahren wissen müssen
Wenn Sie 3 Teilnehmer anmelden,- bezahlen Sie nur für 2!
Beschreibung
Das Seminar vermittelt die elementaren Grundsätze des Enteignungs- und Entschädigungsrechts. Erläutert werden Möglichkeiten und Reichweite von Enteignungen bei Fachplanungsrechtlichen Vorhaben, aufgrund von Bebauungsplänen und sonstigen Grundlagen (z. B. Naturschutz). Darauf aufbauend werden die Entschädigungsgrundsätze für alle von Enteignung regelmäßig Betroffenen dargestellt, Ablauf und Inhalt des Enteignungsverfahrens, die Grundsätze der relevanten Bewertungsstichtage sowie die Ermittlung der Entschädigungshöhe erläutert. Neben Fragen zur Verjährung, Rückenteignung sowie Kostentragungspflichten werden Möglichkeiten zur gütlichen Einigungen im Vorfeld und Konfliktvermeidungs- bzw. Bewältigungsstrategien angesprochen.
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter von Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, Vorhabenträger (Straße, Schiene, Energieanlagen, etc.), Bewertungssachverständige, Planungsbüros, Vermessungsingenieure
| Referentin: | |
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Astrid Kappel studierte Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach dem Referendariat am Landgericht Mannheim war sie zunächst als Regierungsrätin beim Regierungspräsidium Stuttgart tätig. Ihr Aufgabengebiet umfasste Planfeststellungsverfahren, Genehmigungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen, Bearbeitung von baurechtlichen Widerspruchsverfahren sowie Enteignungsverfahren nach Fachplanung. Astrid Kappel arbeitete an landesweit bedeutsamen Vorhaben wie der ICE Trasse Stuttgart-Ulm, Stuttgart 21 sowie anderen Infrastrukturprojekten von überregionaler Bedeutung mit. Seit 1996 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer überregional tätigen Sozietät als Leiterin des Fachbereichs Öffentliches Recht, seit 2002 ist sie Partnerin in der auf Immobilien- und Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei Karsten & Kappel. Frau Kappel ist seit 2006 Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 2009 Mediatorin DAA. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Astrid Kappel für Unternehmen, Hochschulen und andere Institutionen als Dozentin und Referentin tätig. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.karstenlaw.de/ |
| Programm: | |
| 8:30 – 9:00 | Empfang mit Kaffee und Tee und Ausgabe der Tagungsunterlagen |
| 9:00 | Begrüßung/Einführung |
| 09:00 – 10:30 |
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| 10:30 – 10:45 | Pause mit Kaffee und Tee |
| 10:45 – 12:15 |
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| 12:15 – 13:00 | Mittagessen |
| 13:00 – 14:30 |
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| 14:30 – 14:45 | Pause mit Kaffee und Tee |
| 14:45 – 16:15 |
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| 16:15 – 17:00 | Konfliktbewältigung im Vorfeld, gütliche Einigung |
| Ca. 17:00 | Ende des Seminars und Erteilung der Teilnehmerzeugnisse |
| Veranstaltungsort |
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Wenn Sie 3 Teilnehmer anmelden, - bezahlen Sie nur für 2!
Ihre Investition: 599,- Euro (zzgl. MwSt.) p. P. Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung von einem Nohr-Con Vertreter vor Ort, Mittagsessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.
Zimmerreservierung: Für die Seminarteilnehmer steht jeweiligen Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zum Vorzugspreis zur Verfügung. Nehmen Sie die Reservierung bitte rechtzeitig selbst direkt im Hotel unter Berufung auf Nohr-Con vor.
Anmeldungsmöglichkeiten:
PerE-mail: gs@nohr-con.de
Per Telefax: +49 (030) 437 466 -79
Per Telefon: +49 (030) 437 466 -78
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AllgemeineTeilnahmebedingungen:
- Im Seminarpreis sind ausführliche Tagungsunterlagen, persönliche Betreuung vor Ort, Mittagsessen, Pausengetränke ganztags unlimitiert und Teilnehmerzeugnisse enthalten. Ihre Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen.
- Falls Sie nach Ihrer Anmeldung selbst an der gewünschten Veranstaltung nicht teilnehmen können, Ihr Ersatzkollege ist ohne zusätzliche Kosten gerne willkommen.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn nur in schriftlicher Form möglich.
- Bei einer Stornierung später als 7 Werktagen vor dem Veranstaltungsbeginn berechnnen wir Ihnen 100 % des gesamten Tagungsbeitrages. Im diesem Fall, wenn Sie Interesse haben an weiteren Ersatzterminen des gleichen Seminars teilzunehmen, so berechnen wir Ihnen Administrationsgebühr zusätzlich in Höhe von 120 € für ein 1- tägiges-Seminar und 200 € für ein 2-tägiges-Seminar

